Zusammenfassung der Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Dem Einfluss
des Innenraumklimas, der Lüftung und damit auch dem Einfluss
raumlufttechnischer Anlagen auf die Ausbreitung der Corona-Viren in Gebäuden
ist im Verlauf des Pandemie-Geschehens zunehmend Aufmerksamkeit zuteil
geworden. Daher wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) und mit Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des
Bundeskanzleramts ein Expertenaustausch durchgeführt. Die wichtigsten
Ergebnisse der Veranstaltung sind in der fünfseitigen Empfehlung Infektionsschutzgerechtes Lüften der
Bundesregierung zusammengefasst. Die Publikation baua Fokus: Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten derSARS-CoV-2-Epidemie erläutert
Hintergründe und Zusammenhänge zu diesem Themenkreis und gibt ausführliche
Hinweise auf geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz durch sachgerechtes
Lüften.
Es gilt als gesichert, dass die Verbreitung der Corona-Viren vor allem in Form der Tröpfcheninfektion erfolgt. Die virenbelasteten Tröpfchen werden durch infizierte Personen beim Husten und Niesen ausgestoßen. Aufgrund ihrer Größe sinken sie stetig nach unten und erreichen nach 1 bis 2 Metern den Boden. Jüngere Untersuchungsergebnisse legen jedoch nahe, dass die Viren auch in Form von schwebfähigen Aerosolen bei der Atmung ausgestoßen werden. Die Aerosole verbleiben wesentlich länger in der Luft und können somit durch Luftströmungen im Raum und im Gebäude weiter verbreitet werden. Unter diesem Aspekt muss der Einfluss von Lüftungsanlagen auf das Infektionsgeschehen neu betrachtet werden.
Es ist nach wie vor unbestritten, dass raumlufttechnische Anlagen, die ausschließlich gefilterte Außenluft als Zuluft in die Räume einbringen, keine zusätzlichen Viren eintragen und eine eventuelle Virenkonzentration im Raum verdünnen. Zumal in der Regel parallel verbrauchte und virenbelastete Luft abgesaugt wird. Problematisch wird es, wenn der angesaugten Außenluft ein Anteil an Umluft beigemischt wird oder die Anlage rein im Umluftbetrieb arbeitet. In solchen Fällen ist die Verbreitung von luftgetragenen Viren sehr wahrscheinlich, wie auch die viel diskutierten Fälle massenhafter Infektion in fleischverarbeitenden Betrieben zeigt. Hier wird in manchen Bereichen nur mit Umluft gearbeitet.
Sofern möglich, sollten daher Umluftanteile in der Lüftung reduziert oder ganz darauf verzichtet werden. Das ist jedoch nicht überall realisierbar. In diesen Fällen ist durch die Anlagenbetreiber zu prüfen, ob Luftfilter eingesetzt oder auf höhere Filterklassen umgestiegen werden kann. Die wirksamste Lösung wären HEPA-Filter. Da sie aber einen hohen Strömungswiderstand darstellen und vor einem HEPA-Filter zu seinem Schutz noch gröbere Filterstufen vorgeschaltet werden müssen, sind die allermeisten Anlagen nicht geeignet.
Gute Filterergebnisse sind jedoch auch schon mit Feinstaubfiltern der Klassen ISO ePM1 70% (vormals F8) oder besser ISO ePM1 80% (vormals F9) möglich. Gleichzeitig werden die Anlagenbetreiber verpflichtet, unverzüglich ihre Lüftungsanlagen auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen sowie Wartungsmaßnahmen und ggf. notwendige Reparaturen durchzuführen. Ebenfalls zu überprüfen ist das Betriebsregime der Lüftungsanlagen. Wo möglich und aus energetischer Sicht vertretbar sollten die Anlagen im Dauerbetrieb laufen. Zumindest jedoch sollte die tägliche Betriebszeit verlängert werden, indem zum Beispiel das Einschalten ca. 2 Stunden vor Beginn der Arbeitszeit der Belegschaft erfolgt und die Anlagen nach Arbeitsende noch 2 Stunden weiter in Betrieb bleiben.
Auch der Fensterlüftung wurde Beachtung geschenkt, da sie in Räumen ohne mechanische Be- und Entlüftung die einzige Möglichkeit darstellt, mittels Frischluft eine eventuell vorhandene Virenkonzentration zu verdünnen und verbrauchte Luft abzuführen. Neben der Verringerung der gleichzeitig im Raum vorhandenen Personenzahl soll folgendes empfohlenes Lüftungsregime die Infektionsgefahr verringern: “Ein Besprechungsraum soll grundsätzlich alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühling/Herbst und 10 Minuten im Sommer stoßgelüftet werden.” (Quelle: Empfehlung der Bundesregierung „Infektionsschutzgerechtes Lüften”). Zusätzlich wird besonders für Räume mit hoher Personenbelegung ein CO2-Monitoring durch entsprechende Messgeräte empfohlen. Ziel ist es, eine höhere Bereitschaft zum bedarfsgerechten Lüften bei den Raumnutzern zu erreichen.
Wohngebäude
Organisatorische Maßnahmen:
Technische Maßnahmen:
Nichtwohngebäude
Organisatorische Maßnahmen:
Technische Maßnahmen:
Quelle:
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